Lärmschutz- Schallschutzfenster wichtiger als je
zuvor:
Zusammen mit Einbruch- und Sonnenschutz steht der Wunsch nach erhöhtem
Schallschutz ganz oben auf der Wunschliste der Fensterkäufer, wie eine Studie
der Gesellschaft für Konsumforschung** ergab.
Die Lärmbelästigung in Städten und Gemeinden ist
heute höher als je zuvor. Lärm ist ein wesentlicher
Stressauslöser. Anders als die Gefahr eines Einbruchs
kann eine hohe Lärmbelästigung zu Dauerstress und damit
zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen.
Eine erhöte Belästigung durch Lärm findet man in
der Nähe von Flugplätzen, Hauptverkehrsstrassen, Industrieanlagen
oder auch Autbahnen. In einigen Fällen gibt es Fördermittel
und Zuschüsse von den Ländern u. Gemeinden.
Die Variante der Verglasung und des Rahmens richtet sich nach dem Lärmaufkommen
und der Stärke und Art der Lärmbelastung. Der medizinische Grenzwert, ab dem das
Gehör dauerhaft Schaden nimmt, liegt bei 85 Dezibel. Dabei muss man wissen, dass
die Zu- oder Abnahme des Schallpegels um 10 dB vom menschlichen Ohr als
Verdopplung bzw. Halbierung der Lautstärke wahrgenommen wird. So können bei
Fenstern zur lauten Straßenseite Lärmschutz-Isoliergläser den Verkehrslärm um
teilweise über 40 dB reduzieren: Da wird dann der Kavaliersstart zum leisen
Flüstern. Bei Dachfenstern macht die richtige Verglasung aus dem prasselnden
Regen ein gedämpftes Tröpfeln. Und wer glaubt, er könne zwar den Lärm
aussperren, aber nun leider nicht mehr lüften, der irrt sich: Die
Zubehör-Industrie bietet geeignete Schalldämmlüfter an, die bei geschlossenen
Fenstern den Raum mit frischer Luft versorgen. Welche Eigenschaften auch immer
gefordert sind: Die neuen Fenster oder Verglasungen sollten immer vom Fachmann
eingesetzt werden.
Einer der lästigsten Lärmverursacher ist der Fluglärm.
Auch hier werden die Ansprüche der Anwohner zunehmend besser gewürdigt: Die
Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, nach dem – beim
Aus- oder Neubau eines Verkehrsflugplatzes – der Anspruch auf baulichen
Schallschutz für Wohnungen bereits bei einem fluglärmbedingten Pegel von 60 dB
einsetzen soll (nach altem Fluglärmgesetz von 1971 galt dies erst ab 75 dB). So
wird das elfte Gebot zwar nicht im Himmel, aber wenigstens auf Erden erfüllt.
Aktuell gibt es – in einzelnen Bundesländern und Regionen unterschiedliche –
Zuschüsse für Schallschutzmaßnahmen bei Flughafenaus- und neubauten, im
Straßenverkehr bei lärmbelasteten Ortdurchfahrten u.a. Über Einzelheiten
informieren die regionalen Behörden.
** Quelle: glaswelt
4/2003
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